- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- der bisherige Personalausweis
- 1 Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) - biometrietauglich!
Gebühren
Der Personalausweis kostet 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit) und 28,80 € für Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit). Die Gebühren sind bei der Antragstellung fällig.
Wohnortänderung
Adressenänderungen während der Gültigkeitsdauer werden vom Passamt in den Personalausweis eingetragen.
Namensänderung
Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Personalausweises. Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich. Soll unmittelbar nach der Eheschließung eine Reise angetreten werden und ergibt sich eine neue Namensführung, kann bereits bis zu 8 Wochen vor der Eheschließung ein neuer Ausweis mit neuem Namen beantragt werden. Hierbei ist das Eheschließungsdatum gleichzeitig das Ausstellungsdatum, wobei der Ausweis erst nach der Eheschließung ausgehändigt werden kann.
Wartezeit
Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 2,5 - 4 Wochen.
Notfälle
In Notfällen kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, welcher 3 Monate gültig ist. Die Gebühr beträgt 10 € und ist bei Antragstellung fällig.
Abholung
Der Personalausweis ist persönlich abzuholen. In Ausnahmefällen wird der Personalausweis gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers auch an Dritte ausgehändigt. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten, Familienangehörigen und Kindern ab 16 Jahren erforderlich. Eine Bevollmächtigung beim vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
2. Reisepass
Antragsunterlagen |
Der ePass-Antrag wird gemeinsam mit dem Passamt ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zwingend notwendig. Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen: |
Gebühren |
Wohnortänderung |
Namensänderung |
Wartezeit |
Notfälle |
Abholung |
3. Kinderreisepass
Antrag |
Unterlagen |
Gebühren |
Wohnortänderung |
Namensänderung |
Wartezeit |
Abholung |
![]() |
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle USA-Reisenden aus Ländern des "Visa Waiver" Programms (VWP), also auch Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend im Internet eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-) einholen. Melden Sie sich bei der ESTA-Website unter hhtps://esta.cbp.dhs.gov/ an und füllen Sie online einen Antrag in englischer Sprache aus.
Allgemeiner Hinweis:
Reiseinformationen bzw. Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes können Sie selbst auf der Homepage des "Auswärtigen Amtes" jederzeit abrufen: http://www.auswaertiges-amt.de/
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Telefon: Frau Feil: 0931 4686114, Herr Schmidt: 0931 4686113, Frau Deines: 0931 4686123, Frau Sendelbach 0931 4686117.
Donnerstag: | 16:30 - 18:00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung |
Montag bis Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 15:00 - 18:00 Uhr |